Arbeitsweise
Diagnostik: Zunächst gilt es festzustellen, wie das Leiden einzuordnen ist und ob das ambulante Setting passt. Klinisch relevante Störungen, insbesondere selbstverletzende Verhaltensweisen oder eine sehr schwache Ich-Struktur in der Selbststeuerung und Alltagsmotivierung/ Tagesstruktur benötigen oft ein anderes, höher frequentes oder verhaltenstherapeutisch ausgerichtetes Vorgehen. Gegebenenfalls kommt die ambulante Therapie erst nach einer stationären Behandlung in Betracht. Neurotische Entwicklungen und innere Konflikte, die gleichermaßen leidvoll sein können (siehe Behandlungsschwerpunkte, die den Alltag des Patienten nicht nachhaltig beeinträchtigen, können gut ambulant begleitet werden. Auch aktuelle Krisen und schwere „Life-events“ wie Trauerfälle, Diagnosen gehören dazu.
Diese Abklärung erfolgt in den ersten probatorischen Sitzungen. Danach kann entschieden werden, ob mein therapeutisches Angebot hilfreich sein könnte und ob wir zusammenpassen. Dieser Schritt ist mir wichtig: nicht alles kann ambulant behandelt werden und nicht alles erfordert eine Psychotherapie. Eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sollte in den ersten 6 Sitzungen (2 Doppelsprechstunden, 4 probatorische Sitzungen) entstanden sein. Sollten Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine tiefenpsychologische ambulante Therapie gemacht haben, werden sie zunächst keine Kostenzusage der Krankenkasse erhalten, erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten nach Abschluss der letzten Therapie. Bei einem anderen Verfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, systemische Therapie) kann eine ambulante tiefenpsychologisch orientierte Therapie bewilligt werden.